Sachkundenachweis SKN

Gemäss der aktuallen Gesetzeslage im Kanton Zürich, muss der Sachkundenachweis mit jedem neuen Hund gemacht werden, unabhängig davon, ob Sie schon einen Hund hatten oder nicht. Allerdings gilt er nur für grosse Hunde, welche ein bestimmtes Stockmass und Gewicht im Erwachsenenalter erreichen. Hier finden Sie die genauen Bestimmungen und Rasselisten des Kanton Zürich:

Veterinäramt Kanton Zürich

 

Der Sachkundenachweis besteht je nach Alter und bereits absolvierten Kursen aus drei Teilen:

- Welpenkurs (bis zur 16. Lebenswoche)

- Junghundkurs (4 Monate bis 18 Monate)

- Erziehungskurs (ab 18 Monate)

 

Mindestens zwei davon müssen absolviert werden.

Wir bieten Ihnen folgende zwei Kurse an:

 

Junghundekurs

 

Erziehungskurs